Band 3

Stefan Kyora, Unternehmensethik und korporative Verantwortung : begriffliche Unterscheidungen, rechtliche Regelungen, praktische Schlussfolgerungen (2001)

Mit der vorliegenden Arbeit wird ein zentrales Problem der Unternehmensethik behandelt: inwieweit kann Unternehmen als Organisationen bzw. als systemische Einheiten über den in ihnen handelnden Akteuren hinaus Verantwortung zugeschrieben werden? Dadurch werden die philosophisch-ethischen Theorien, bei denen nach wie vor ausschließlich das Subjekt als Adressat moralisch-ethischer Ansprüche gilt, herausgefordert. Sie werden mit dem Problem konfrontiert, dass wir es heute zunehmend mit komplexen Handlungsstrukturen zu tun haben, in denen die klassischen Kategorien von Verantwortung - Autonomie und Kausalität - keine hinreichende Bedingung für Verantwortungszuschreibung darstellen. In Bezug auf die Subjektphilosophie würde man sich jedoch in große Widersprüche und Ausweglosigkeiten verstricken, wollte man den Subjektbegriff über Personen auf überindividuelle Einheiten ausdehnen Die vorliegende Arbeit distanziert sich von einem derartigen Vorgehen und richtet ihr Augenmerk auf die heute zu beobachtetende „organisierte Unverantwortlichkeit“ - oder besser: „unorganisierte Verantwortlichkeit“ - in bestimmten Bereichen, um praktische Lösung zu entwickeln.

Stefan Kyora greift für diesen Zweck - und das kann als Desiderat der bisherigen Diskussion bezeichnet werden - die Verantwortungsproblematik zugleich aus moralischer und juristischer Perspektive auf und entwickelt einen Verantwortungsbegriff, der beiden Weisen des „Zur-Verantwortung-Ziehens“ gerecht zu werden versucht. Verantwortungszuschreibungen werden als soziale Praxen aufgefasst und davon ausgehend, Kriterien entwickelt, nach denen Verantwortungsträger sinnvoll, d. h. praktisch brauchbar konstruiert werden können. Die von Kyora anhand einer intensiven Diskussion moralischer und juristischer Verantwortungstheorien ausgearbeiteten Anforderungen, die Verantwortungsträger erfüllen müssen, um als solche anerkannt zu werden, treffen dabei, so seine Schlussfolgerung, auch für Unternehmen zu, wobei er sich explizit auf gewinnorientierte Groß-Unternehmen, die juristische Personen sind, beschränkt.

In der Hauptsache sind es zwei Gründe, aufgrund derer Unternehmen Verantwortung zugeschrieben werden kann: Einerseits werden die Leitungspersonen als Repräsentanten der juristischen Person aufgefasst und somit deren Handlungen dem Unternehmen zugerechnet. Andererseits wird dem Unternehmen selbst, unter Bezug auf systemtheoretische Ansätze, ein eigener „Charakter“ attestiert, der sich gewissermaßen als synergetischer Effekt herausbildet und nicht auf einzelne Individuen zurückzuführen ist. Für diesen Systemcharakter ist, so der Autor, das Unternehmen verantwortlich: es hat eine Systemverantwortung.

Aus diesen beiden genannten Gründen muss von Handlungen des Unternehmens gesprochen werden, das durch seine Aktivitäten „Vorschläge zur Gestaltung der sozialen Welt“ macht und dadurch gesellschaftliche Verantwortung trägt, zu der es sowohl unter moralischen als auch unter juristischen Gesichtspunkten herangezogen werden kann.

Nach der wissenschaftsphilosophisch orientierten Arbeit von Schumann („Wirtschaftsethik und Radikaler Konstruktivismus“, Band 1) und der auf Grundlage der Evolutorischen Ökonomik basierenden Studie zur Institutionalisierung des europäischen Betriebsrates von Jaich („Globalisierung und Partizipation“, Band 2), richtet sich mit diesem dritten Band der Blick auf unternehmensethische Aspekte.

Wir wünschen Ihnen eine interessante Auseinandersetzung mit diesem in bemerkenswerter Klarheit formulierten Text.

Bezug:

Eine Rezension zu diesem Buch finden Sie unter:
http://www.dnwe.de/2/forum/h2002_3/05.htm

Sie erhalten das Buch im Buchhandel oder direkt bei amazon.de
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3879886202/